§1 Vertragsabschluß
Lieferverträge schließen wir nur zu den nachfolgenden Bedingungen ab, auch wenn wir uns bei ständiger Geschäftsbeziehung künftig nicht ausdrücklich
darauf berufen. Unsere Angebote sind freibleibend. Verpflichtet sind wir nur nach Maßgabe unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden.
§2 Preise und Zahlungen
Die Preise verstehen sich zuzügl. Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Wenn sich nach Vertragsabschluß auftragsbezogene Kosten
wesentlich ändern, sind wir berechtigt, den Preis entsprechen anzupassen. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum
ohne Abzug zahlbar. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche einschl. der Gewährleistungsansprüche zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, dass die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Zahlungsverzug sind – unabhängig von der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens – Verzugszinsen zu zahlen. Von Kaufleuten werden zumindest Zinsen ab Fälligkeit gemäß §§ 352,353 HGB erhoben. Gerät der Besteller länger als 1 Woche mit einem nicht nur unerheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten Umstände ein, welche begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit rechtfertigen, werden alle unsere Forderungen ohne Rücksicht auf hereingenommene Wechsel sofort fällig. In diesen Fällen sind wir außerdem berechtigt, nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherstellung weiterzuliefem oder nach angemessener Nachfrist eine weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen.
§3 Mängelrüge und Gewährleistung
Für Mängel haftet der Verkäufer nur wie folgt:
a) Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb 1 Woche durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen.
b) Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung.
c) Bei nachweisbarem Material- oder Ausführungsfehlern können wir nach unserer Wahl den Mangel kostenlos beseitigen oder gegen Rückgabe der Ware kostenfrei Ersatz leisten oder den Rechnungswert gutschreiben. Verweigern wir Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung zu Unrecht oder geraten wir damit in Verzug, kann der Besteller uns eine angemessene Nachtrist setzen und nach deren ergebnislosem Ablauf nach eigener Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Ersatz von Bearbeitungskosten, Ein- u. Ausbaukosten, sowie von Schäden, die nicht
den Liefergegenstand selbst betreffen, sind ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Mit der gleichen Beschränkung haften wir auch für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Auf Schadensersatz haften wir nur, soweit die Zusicherung den Zweck verfolgte, den Besteller gegen den eingetretenen Schaden Rechtsanwendung abzusichern.
§4 Allgemeine Haftungsbeschränkungen
In allen Fällen, in denen wir auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadenersatz verpflichtet sind, haften wir nur,
soweit uns oder unseren leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
§5 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehen. Das gilt auch dann, wenn der Preis für bestimmte, vom Besteller bezeichnete Lieferungen bezahlt ist. Eine Be- und Verarbeitung erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten und ohne dass unser Eigentum hierdurch untergeht. Verbindet der Käufer unsere Vorbehaltsware mit anderen Waren, so steht uns an der neuen Sache Miteigentum zu im Verhältnis des Rechnungswertes aller verbundenen oder vermischten Waren. Der Miteigentumsanteil gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Anderweitige Verfügungen sind ihm untersagt. Sämtliche dem Besteller aus der Verwendung der Vorbehaltsware erwachsenden Forderungen tritt er schon im Voraus an uns ab. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen veräußert oder wird sie bei Ausführung von Werkverträgen als Stoff verwendet, dann erfasst die Abtretung nur den unseren Miteigentum entsprechenden Erlösanteil. Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ermächtigt. Die Ermächtigung des Bestellers zur Verfügung über die Vorbehaltsware und zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen sowie bei Wechsel- u. Scheckprotesten. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu
Lasten des Bestellers. Ein Rücktritt vom Vertrage liegt in der Rücknahme nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen hat uns der Besteller unverzüglich mitzuteilen. Kosten von Interventionen trägt der Besteller. Auf unser Verlangen ist der Besteller ferner verpflichtet, uns die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, die vorgenannten Sicherheiten insoweit – nach unserer Wahl – freizugeben.
§6 Versand und Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Waren unser Haus verlassen, auch wenn wir den Transport mit eigenen Transportmitteln durchführen. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit dem Tage der Bereitstellung auf den Besteller über.
§7 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hachenburg. Gerichtsstand für alle das Vertragsverhältnis betreffenden Streitigkeiten ist Westerburg.
§8 Rechtsanwendung
Für Lieferungen und Leistungen gilt ausschließlich Deutsches Recht. Die Anwendung der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen